Schwerpunkte

Petra Kecht

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht

Ich biete meinen Mandanten eine kompetente, lösungsorientierte Beratung und fachanwaltliche Vertretung in schwierigen Lebenslagen.

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Familienrecht z. B.

  • Trennung
  • Scheidung und Folgesachen
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Hausratsverteilung
  • elterliche Sorge, Umgangsrecht
  • Anfechtung der Vaterschaft, Vaterschaftsfeststellung
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

Daneben auch in
weiteren Rechtsgebieten z. B.

  • Allgemeines Zivilrecht

Scheidung

Rechtsanwältin Petra Kecht - ScheidungAuch wenn der Bund der Ehe ein Leben lang halten sollte, kann es passieren, dass man sich auseinanderlebt. Findet man nicht mehr zusammen, ist es meistens besser, die Scheidung nicht auf die lange Bank zu schieben. Andernfalls riskiert man hohe Ausgleichsansprüche im Hinblick auf Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.

Was muss vor der Scheidung beachtet werden? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Welche Folgen erwarten mich? Dank jahrelanger Erfahrungen als Fachanwältin für Familienrecht kann ich meine Mandanten in dieser Lebenssituation individuell und umfassend beraten sowie vertreten.

Unterhalt

Rechtsanwältin Petra Kecht - UnterhaltStreitigkeiten und Unstimmigkeiten in der Unterhaltspflicht können sehr ärgerlich sein. Die Verpflichtung, für die Lebensbedürfnisse einer anderen Person sorgen zu müssen, ist nicht nur auf den Ehegattenunterhalt beschränkt. Gerichte und Anwälte beschäftigen sich auch oft mit Verfahren wegen Kindesunterhalt und Elternunterhalt.

Laut Gesetz kann ein Unterhaltsanspruch zwischen Eltern und Kindern, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anspruchssteller bedürftig ist. Außerdem muss derjenige, der den Unterhalt erbringen soll, finanziell leistungsfähig sein. Ob Sie unterhaltspflichtig oder berechtigt sind, wie hoch der Unterhalt ist und was Sie außerdem im Bereich Vermögensauseinandersetzung beachten müssen, klären wir am besten bei einem persönlichen Beratungsgespräch. Falls erforderlich, stehe ich Ihnen mit meinen fachanwaltlichen Qualifikationen zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Umgangsrecht und Sorgerecht

Rechtsanwältin Petra Kecht - Umgangsrecht und SorgerechtLassen sich zwei Menschen scheiden, werden Umgangs- und Sorgerecht oft zu einem wichtigen Thema. In der Regel erhalten bei einer Trennung beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder möchte das Umgangsrecht beispielsweise aufgrund einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Ehegatten einschränken, kann die Unterstützung durch eine Familienanwältin sinnvoll sein.

Wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Partner über das Sorge- und Umgangsrecht streiten, sollten Sie sich zunächst über Ihre Optionen informieren. Als Expertin für Familienrecht unterstütze ich Sie bei allen Angelegenheiten rund um das Sorge- und Umgangsrecht.